Plattenwärmetauscher mit gedämmten Rohrleitungen, die aus dem Technikgebäude zur angrenzenden Wohnbebauung führen Symbolbild

Sie wollen die Abwärme Ihres Rechenzentrums nutzen statt wegkühlen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Abwärmenutzung im Rechenzentrum: Energierückgewinnung, PUE und EnEfG

Nahezu die gesamte eingesetzte Energie verlässt das Rechenzentrum als Wärme. Wer sie nutzt, senkt Betriebskosten, verbessert den PUE-Wert und erfüllt die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes. Wir kennen die Planer und Anlagenbauer für Wärmerückgewinnung und Wärmenetze und stellen den direkten Kontakt her.

Unverbindlich · 8 Fragen zum Thema, etwa zwei Minuten · Danach persönlicher Kontakt

Zuletzt aktualisiert: · Normen, Fristen und Technikstand geprüft

Auf einen Blick

Abwärme und Effizienz: die Eckdaten

Wärmemenge
Praktisch die gesamte aufgenommene Energie wird zu Wärme: 1 MW IT-Last liefert rund 8.000 MWh im Jahr.
Temperaturniveau
Luftkühlung 30 bis 40 °C, Flüssigkühlung 45 bis 60 °C. Klassische Fernwärme braucht 70 bis 90 °C, den Hub leistet eine Wärmepumpe.
Pflicht für Neubauten
Seit 1. Juli 2026 mindestens 10 Prozent wiederverwendete Energie, bei späterer Inbetriebnahme 15 und 20 Prozent.
Meldepflicht
Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch melden ihre Abwärmepotenziale jährlich bis zum 1. Januar.
PUE- und Abwärme-Rechner öffnen

Abwärmenutzung im Rechenzentrum bedeutet, die Wärme aus Kühlung und IT nicht an die Umgebung abzugeben, sondern weiterzuverwenden: im eigenen Gebäude, bei Nachbarn oder im Nah- und Fernwärmenetz. Wie gut das gelingt, entscheidet die Temperatur: Luftgekühlte Rechenzentren liefern Abwärme mit 30 bis 40 °C, Flüssigkühlung mit 45 bis 60 °C. Für Wärmenetze hebt eine Wärmepumpe das Niveau auf 70 bis 90 °C an.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Rechenzentren ab 300 kW Nennanschlussleistung zu PUE-Grenzwerten, einem Mindestanteil wiederverwendeter Energie für Neubauten und zur Registrierung im Energieeffizienzregister. Über das Netzwerk erreichen Sie geprüfte Planer und Anlagenbauer, die Ihre Anlage einordnen, Wärmerückgewinnung auslegen und Wärmenetzanschlüsse umsetzen. Die technische Basis dafür liegt in der Rechenzentrum Kühlung.

Was sich bei Abwärme und Effizienz gerade ändert

Abwärmenutzung ist von der freiwilligen Kür zur Pflicht mit Fristen geworden — und gleichzeitig technisch einfacher, weil Flüssigkühlung die Temperaturen anhebt. Diese Übersicht hält den Stand fest, den wir bei der letzten Aktualisierung geprüft haben.

  • Die Abwärmequote gilt für neue Rechenzentren

    Rechenzentren ab 300 kW Nennanschlussleistung, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen mindestens 10 Prozent der aufgenommenen Energie wiederverwenden; bei Inbetriebnahme ab Juli 2027 sind es 15, ab Juli 2028 20 Prozent. Dazu kommt der PUE-Grenzwert von 1,2. Beides lässt sich nicht nachrüsten wie ein Filter: Die Abnahme der Wärme entscheidet sich in der Planung, nicht im Betrieb.

  • Jährlich bis 1. Januar

    Die Meldung an die Plattform für Abwärme ist zugleich Werbung

    Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch melden ihre Abwärmepotenziale jährlich bis zum 1. Januar an die Plattform für Abwärme. Viele Betreiber behandeln das als Pflichtübung — dabei ist die Plattform genau der Ort, an dem Wärmenetzbetreiber und Kommunen nach Quellen suchen. Eine saubere Meldung mit realistischer Temperatur und Menge bringt Anfragen, die sonst nie entstehen.

  • Großstädte haben ihre Wärmeplanung vorgelegt

    Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 abschließen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Damit liegt in vielen Städten erstmals eine Karte vor, die Bestandsnetze, geplante Ausbaugebiete und Wärmequellen zeigt. Wer einspeisen will, sieht daran, ob sein Standort überhaupt in einem Netzgebiet liegt — und hat einen konkreten Ansprechpartner statt einer allgemeinen Anfrage.

  • Technikstand 2026

    Flüssigkühlung macht Abwärme ohne großen Hub nutzbar

    Direct-to-Chip-Kühlung liefert Rücklauftemperaturen von 45 bis 60 °C statt 30 bis 40 °C aus der Luftkühlung. Damit genügt für Niedertemperaturnetze, Flächenheizungen und viele gewerbliche Abnehmer oft ein kleiner Temperaturhub oder gar keiner — die Wärmepumpe wird kleiner, billiger und verbraucht weniger Strom. Wer eine Erweiterung mit KI- oder HPC-Last plant, sollte die Abwärmefrage deshalb neu rechnen, auch wenn sie sich vor fünf Jahren nicht gelohnt hat.

  • Förderlage 2026

    Förderung bleibt möglich, die Konditionen ändern sich

    Wärmenetze werden über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert, betriebliche Abwärmenutzung über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Beide Programme werden fortgeschrieben, Fördersätze und Budgets ändern sich. Zwei Regeln haben sich bewährt: den aktuellen Programmstand vor der Investitionsentscheidung prüfen und mit der Auftragsvergabe warten, bis die Förderzusage vorliegt.

Stand der genannten Regelwerke ist das Datum der letzten Aktualisierung dieser Seite. Am Energieeffizienzgesetz werden regelmäßig Änderungen diskutiert; verbindlich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Die Partnerfirmen ordnen Ihre Anlage nach Nennanschlussleistung und Inbetriebnahmejahr ein.

Temperaturniveaus der Abwärme: welche Quelle zu welchem Abnehmer passt

Ob Abwärme direkt nutzbar ist oder eine Wärmepumpe braucht, entscheidet die Temperatur. Das Schema stellt die Abwärmequellen im Rechenzentrum den Temperaturanforderungen der Abnehmer gegenüber.

Temperaturniveaus der Abwärme aus dem Rechenzentrum und der möglichen Abnehmer Auf einer Temperaturskala von 20 bis 100 Grad liegen die Abwärmequellen: Luftkühlung liefert 30 bis 40 Grad, Flüssigkühlung 45 bis 60 Grad. Eigennutzung und Niedertemperaturnetze nehmen 35 bis 60 Grad direkt ab, Fernwärmenetze brauchen 70 bis 90 Grad. Eine Wärmepumpe hebt das Niveau der Abwärme auf Netztemperatur an. Abwärmequellen im Rechenzentrum Abnehmer 20 °C 40 °C 60 °C 80 °C 100 °C Luftkühlung, Abluft 30–40 °C Flüssigkühlung, Rücklauf 45–60 °C Eigennutzung, Niedertemperaturnetz 35–60 °C Fernwärmenetz 70–90 °C Wärmepumpe hebt 30–60 °C auf 70–90 °C Temperaturhub
Luftkühlung liefert Abwärme mit 30 bis 40 °C, Flüssigkühlung mit 45 bis 60 °C. Eigennutzung und Niedertemperaturnetze nehmen 35 bis 60 °C direkt ab, klassische Fernwärmenetze brauchen 70 bis 90 °C. Den Hub dorthin übernimmt eine Wärmepumpe, deren Aufwand mit der Temperaturdifferenz sinkt.

Abwärmenutzung Rechenzentrum: Leistungen im Überblick

Wärmerückgewinnung im Kältekreis

Wärmeübertrager entziehen dem Rücklauf des Kältekreises Energie, bevor sie an Rückkühler oder Außenluft geht. Je höher die Rücklauftemperatur, desto einfacher lässt sich die Wärme direkt verwenden und desto weniger Hub muss eine Wärmepumpe leisten. Pufferspeicher gleichen Lastspitzen zwischen Erzeugung und Abnahme aus.

  • Wärmeübertrager im Rücklauf des Kaltwassernetzes
  • Temperaturniveau durch höhere Vorlauftemperaturen anheben
  • Pufferspeicher zum Ausgleich von Erzeugung und Abnahme

Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze

Abwärme lässt sich in Nah- und Fernwärmenetze einspeisen, in der Regel über eine Großwärmepumpe als Temperaturhub. Voraussetzungen sind Netznähe, ein passendes Abnahmeprofil und ein Liefervertrag mit dem Netzbetreiber. Kommunale Wärmeplanung und Förderprogramme für effiziente Wärmenetze verbessern die Wirtschaftlichkeit deutlich.

  • Anbindung an Nah- und Fernwärme mit Übergabestation
  • Großwärmepumpe für den Temperaturhub auf Netzniveau
  • Liefervertrag, Abnahmeprofil und Förderung mit dem Netzbetreiber klären

Eigennutzung am Standort

Vor der Einspeisung steht die Nutzung im eigenen Gebäude: Büroflächen, Warmwasser, Lüftungsanlagen oder benachbarte Betriebe wie Gewächshäuser, Schwimmbäder und Produktionen. Kurze Wege bedeuten geringe Verluste, einfache Verträge und schnelle Umsetzung ohne Netzbetreiber.

  • Beheizung eigener Büro- und Nebenflächen
  • Warmwasserbereitung und Vorwärmung von Lüftungsanlagen
  • Wärmelieferung an Nachbarn und Gewerbe in der Umgebung

PUE, ERF und Effizienzkennzahlen

Der PUE-Wert (Power Usage Effectiveness) setzt den Gesamtstrombedarf ins Verhältnis zur IT-Last; ein Wert von 1,2 bedeutet 20 Prozent Aufwand für Kälte, USV und Nebenverbraucher. Der ERF (Energy Reuse Factor) misst den Anteil wiederverwendeter Energie. Belastbar werden beide erst mit einer sauberen Zählerstruktur über einen vollständigen Jahresgang. Was ein zu hoher PUE im Jahr kostet und wie viel Wärme anfällt, zeigt der PUE- und Abwärme-Rechner.

  • Messkonzept und Zählerstruktur je Verbrauchergruppe
  • Jahresbetrachtung statt Momentaufnahme
  • Kennzahlen für Kälte-, Wasser- und Wärmeeinsatz

Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes

Das EnEfG stellt Anforderungen an Rechenzentren ab 300 kW Nennanschlussleistung: PUE-Grenzwerte von höchstens 1,5 ab Juli 2027 und 1,3 ab Juli 2030 für Bestandsanlagen sowie 1,2 für Rechenzentren, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen; ein Mindestanteil wiederverwendeter Energie für neue Rechenzentren, der je nach Inbetriebnahmejahr von 10 über 15 auf 20 Prozent steigt; eine Lufteintrittstemperatur von mindestens 27 °C bei Luftkühlung; Strombezug bilanziell aus erneuerbaren Energien, seit 2024 zur Hälfte und ab 2027 vollständig; ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, ab 1 MW zertifiziert nach ISO 50001 oder EMAS; sowie die jährliche Meldung an das Energieeffizienzregister, über das auch die Berichtspflicht der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Rechenzentren ab 500 kW erfüllt wird. Die Partnerfirmen im Netzwerk ordnen Ihre Anlage ein und zeigen den Weg zur Erfüllung; die Tabelle der EnEfG-Anforderungen fasst Grenzwerte und Fristen zusammen.

  • Einordnung der Anlage und Ermittlung der Fristen
  • Maßnahmen für PUE, Abwärmenutzung und Zulufttemperatur
  • Energiemanagementsystem, Register und Berichtspflichten

Wärmeplanung, Gebäudeenergiegesetz und Förderung

Drei Regelwerke erleichtern die Abnahme der Abwärme: Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen zur Wärmeplanung und verlangt, dass Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden; Abwärme aus Rechenzentren zählt zu den anerkannten Quellen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz erfüllt unvermeidbare Abwärme die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. Gefördert werden Wärmenetze über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), betriebliche Abwärmenutzung über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Unternehmen ab 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch melden ihre Abwärmepotenziale zudem jährlich an die Plattform für Abwärme des BAFA.

  • Kommunale Wärmeplanung als Türöffner zum Netzbetreiber
  • BEW für Wärmenetze, EEW für Abwärmenutzung im Betrieb
  • Meldung an die Plattform für Abwärme

Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren: Anforderungen und Fristen im Überblick

Das Energieeffizienzgesetz gilt für Rechenzentren ab 300 kW Nennanschlussleistung. Welche Grenzwerte und Fristen greifen, hängt vom Inbetriebnahmejahr ab. Die Tabelle fasst die Anforderungen für Bestand und Neubau zusammen.

Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes an Rechenzentren ab 300 kW
Anforderung Bestand: Inbetriebnahme vor 1. Juli 2026 Neu: Inbetriebnahme ab 1. Juli 2026 Grundlage
PUE-Grenzwert im Jahresmittel höchstens 1,5 ab 1. Juli 2027; höchstens 1,3 ab 1. Juli 2030 höchstens 1,2 § 11 EnEfG
Anteil wiederverwendeter Energie (ERF) keine Vorgabe mindestens 10 Prozent; 15 Prozent bei Inbetriebnahme ab 1. Juli 2027; 20 Prozent ab 1. Juli 2028 § 11 EnEfG
Lufteintrittstemperatur bei Luftkühlung mindestens 24 °C bis Ende 2027, danach 27 °C (Inbetriebnahme vor 2024); mindestens 27 °C bei Inbetriebnahme seit 2024 mindestens 27 °C; kälter nur ohne Kältemaschine § 11 EnEfG
Strom aus erneuerbaren Energien (bilanziell) seit 1. Januar 2024 zu 50 Prozent; ab 1. Januar 2027 zu 100 Prozent ab Inbetriebnahme zu 100 Prozent § 11 EnEfG
Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten bis 1. Juli 2025; ab 1 MW zertifiziert nach ISO 50001 oder EMAS ab Inbetriebnahme; ab 1 MW zertifiziert § 12 EnEfG
Energieeffizienzregister jährliche Meldung bis 31. März für das Vorjahr jährliche Meldung bis 31. März § 13 EnEfG
EU-Berichtspflicht für Rechenzentren ab 500 kW Daten laufen über das Register in die EU-Datenbank ebenso EU-Energieeffizienzrichtlinie, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364
Auskunft über Abwärme Auskunft an Wärmenetzbetreiber auf Anfrage; Unternehmen ab 2,5 GWh melden jährlich an die Plattform für Abwärme ebenso §§ 16, 17 EnEfG

Stand der gesetzlichen Regelungen zum Datum der letzten Aktualisierung dieser Seite; das Gesetz wird fortgeschrieben. Die Partnerfirmen ordnen Ihre Anlage nach Nennanschlussleistung und Inbetriebnahmejahr ein. Ob Ihre Anlage betroffen ist, zeigt auch der PUE-Rechner.

Abnehmer für Abwärme: Temperaturniveau, passende Quelle und Wärmepumpe

Nicht jeder Abnehmer braucht Fernwärmetemperatur. Die Tabelle zeigt, welche Abnehmer die Abwärme aus Luft- oder Flüssigkühlung direkt nutzen können und wo eine Wärmepumpe den Hub leisten muss.

Abnehmer von Rechenzentrumsabwärme nach benötigtem Temperaturniveau
Abnehmer Benötigtes Temperaturniveau Passende Abwärmequelle Wärmepumpe Typischer Weg
Lüftungsanlagen, Vorwärmung 30–40 °C Luftkühlung nein Wärmeübertrager im Rücklauf, kurze Wege
Eigene Büroflächen mit Flächenheizung 35–45 °C Flüssigkühlung, Rücktürkühler meist nein Wärmeübertrager und Pufferspeicher
Nachbarn, Gewerbe, Gewächshaus 40–60 °C Flüssigkühlung; Luftkühlung mit Hub teilweise Nahwärmeleitung und Wärmeliefervertrag
Warmwasserbereitung 55–65 °C Flüssigkühlung mit kleinem Hub ja, geringer Hub Wärmepumpe, Legionellenschutz beachten
Niedertemperatur-Nahwärmenetz 40–60 °C Flüssigkühlung selten Übergabestation, Förderung über BEW
Klassisches Fernwärmenetz 70–90 °C, im Winter bis 110 °C alle Quellen mit Großwärmepumpe ja, Großwärmepumpe Übergabestation, Liefervertrag, kommunale Wärmeplanung

Richtwerte; Vor- und Rücklauftemperaturen des Abnehmers und die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Bedarf entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. Wärme auf Zeit für die Übergangsphase liefert eine mobile Heizzentrale.

Wann Abwärmenutzung im Rechenzentrum ansteht

Diese Anlässe führen am häufigsten zu einer Anfrage. Nennen Sie Ihren Anlass, dann stellen wir den Kontakt zu Partnerfirmen her, die genau diese Aufgabe kennen.

Fristen aus dem Energieeffizienzgesetz

PUE-Grenzwerte, Abwärmequote und Registerpflicht rücken näher. Gefragt ist eine Einordnung der Anlage und ein Maßnahmenplan mit belastbaren Zahlen.

Neubau oder Erweiterung

Für neue Rechenzentren gilt ein Mindestanteil wiederverwendeter Energie. Abwärmenutzung gehört deshalb von Beginn an in die Planung, siehe Rechenzentrum bauen.

Wärmenetz in der Nähe

Ein Netzbetreiber oder die Kommune fragt Abwärme an, oder die kommunale Wärmeplanung weist den Standort als Wärmequelle aus. Jetzt geht es um Temperatur, Menge und Vertrag.

Hoher PUE und steigende Stromkosten

Ein PUE über 1,6 bedeutet laufende Mehrkosten. Höhere Temperaturen, freie Kühlung und Wärmerückgewinnung senken den Wert und die Rechnung.

Umstellung auf Flüssigkühlung

Mit Direct-to-Chip steigen die Rücklauftemperaturen auf 45 bis 60 °C. Das macht die Abwärme erstmals direkt nutzbar und lohnt eine neue Bewertung.

Rechner

PUE- und Abwärme-Rechner: Stromkosten, Einsparung und nutzbare Wärme

Der Rechner zeigt, wie viel Strom Kälte, USV und Nebenverbraucher bei Ihrem PUE-Wert im Jahr verbrauchen, was ein Ziel-PUE spart, wie viel Abwärme anfällt und welche Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz für Ihre Nennanschlussleistung greifen.

Gesamtstrombedarf geteilt durch IT-Strombedarf, als Jahresmittel.

Vertraglich vereinbarte Anschlussleistung des Rechenzentrums.

Gesamtstrombedarf pro Jahr
–MWh
Davon Kälte, USV und Nebenverbraucher
–MWh
Stromkosten der Nebenverbraucher pro Jahr
–€
Einsparung pro Jahr beim Ziel-PUE
–€
Eingesparter Strom beim Ziel-PUE
–MWh
Abwärme pro Jahr
–MWh
Entspricht dem Wärmebedarf von
–Wohnungen
Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz
–

Annahmen: 8.760 Betriebsstunden im Jahr; die IT-Energie wird vollständig zu Wärme; Wärmebedarf einer Wohnung im Mittel 10.000 kWh pro Jahr. Die Pflichten gelten ab 300 kW Nennanschlussleistung; Fristen siehe Tabelle. Alle Rechner im Überblick: Rechner und Tabellen.

Beispielprojekte: Abwärmenutzung im Rechenzentrum

Drei anonymisierte Beispiele zeigen, wie solche Vorhaben in der Praxis ablaufen: Ausgangslage, Lösung und Ergebnis. Die Eckdaten sind gerundet, die Beschreibungen anbieter- und herstellerneutral.

Abwärme heizt Bürogebäude und Nachbarbetrieb

  • 500 kW IT-Last
  • Wärmepumpe von 30 auf 55 °C
  • Erdgaskessel stillgelegt
Ausgangslage
Ein Unternehmensrechenzentrum gab seine Abwärme über Rückkühler an die Umgebung ab, während das angrenzende Bürogebäude und ein benachbarter Produktionsbetrieb mit Erdgas beheizt wurden.
Lösung
Ein Planungsbüro legte einen Wärmeübertrager im Rücklauf des Kaltwassernetzes und eine Wärmepumpe aus, die das Niveau von 30 auf 55 °C anhebt. Ein Pufferspeicher gleicht Erzeugung und Abnahme aus; mit dem Nachbarn wurde ein Wärmeliefervertrag geschlossen.
Ergebnis
Rund 60 Prozent der Abwärme werden im Winterhalbjahr genutzt, die Gaskessel beider Gebäude sind stillgelegt. Der Energy Reuse Factor liegt im Jahresmittel bei 0,25 und damit über der künftigen Vorgabe des Energieeffizienzgesetzes.

Einspeisung ins Fernwärmenetz mit Großwärmepumpe

  • 5 MW IT-Last
  • 4 MW Wärmeleistung ins Netz
  • Förderung über BEW
Ausgangslage
Ein Colocation-Standort lag wenige hundert Meter von einem Fernwärmenetz entfernt, das der Netzbetreiber im Zuge der kommunalen Wärmeplanung dekarbonisieren musste. Die Abwärme fiel mit 32 °C an.
Lösung
Ein Anlagenbauer errichtete eine Großwärmepumpe mit 4 MW thermischer Leistung, die die Abwärme auf 85 °C anhebt, dazu eine Übergabestation und die Anbindung ans Netz. Der Wärmeliefervertrag sichert dem Netzbetreiber eine Grundlast, die Investition wurde über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze bezuschusst.
Ergebnis
Das Rechenzentrum versorgt seither rechnerisch rund 3.000 Wohnungen mit Wärme und erzielt Erlöse, die die Wärmepumpe innerhalb der Förderlaufzeit refinanzieren. Der Rückkühlbedarf im Winter sank auf einen Bruchteil.

Flüssigkühlung macht die Abwärme direkt nutzbar

  • 1 MW GPU-Cluster
  • Rücklauf 55 °C
  • Ohne Wärmepumpe
Ausgangslage
Ein Forschungsstandort erweiterte sein Rechenzentrum um einen GPU-Cluster mit 1 MW und wollte die Abwärme in das Nahwärmenetz des Campus mit 50 °C Vorlauf einspeisen, ohne eine Wärmepumpe zu betreiben.
Lösung
Der Cluster wurde mit Direct-to-Chip-Kühlung und einem Warmwasserkreis mit 45 °C Vorlauf und 55 °C Rücklauf ausgelegt. Ein Wärmeübertrager koppelt den Kreis direkt an das Campusnetz, ein Trockenkühler nimmt im Sommer die nicht benötigte Wärme auf.
Ergebnis
Im Winterhalbjahr deckt der Cluster rund 40 Prozent des Wärmebedarfs auf dem Campus ohne Wärmepumpe. Der PUE des Erweiterungsbaus liegt bei 1,1, weil die Kältemaschine ganzjährig entfällt.

Die Beispiele sind anonymisiert und beschreiben typische Vorhaben. Firmennamen, Standorte und Produkte nennen wir nur mit Freigabe der Beteiligten.

Kostenfaktoren für Energierückgewinnung

Die Kosten der Abwärmenutzung hängen vom Temperaturniveau, vom Abnehmer und vom Weg dorthin ab. Diese Faktoren bestimmen jedes Angebot:

  • Temperaturniveau der Abwärme und erforderlicher Hub durch Wärmepumpe
  • Wärmemenge in MWh pro Jahr und Gleichzeitigkeit mit dem Abnehmer
  • Entfernung zum Abnehmer oder zur Übergabestation des Wärmenetzes
  • Pufferspeicher, Hydraulik und Wärmeübertrager im Kältekreis
  • Eingriffe in die Bestandskühlung und Umbau im laufenden Betrieb
  • Messkonzept, Zähler und Datenanbindung für Register und Abrechnung
  • Förderung, etwa über Programme für effiziente Wärmenetze
  • Vertragsmodell mit dem Abnehmer: Wärmeliefervertrag oder Contracting

Diese Angaben brauchen Anbieter für ein Angebot

Diese Angaben brauchen Planer und Anlagenbauer für ein belastbares Angebot. Was Sie noch nicht wissen, klären wir im Rückruf.

  1. 01 IT-Last und Gesamtstromverbrauch, möglichst als Jahresgang
  2. 02 Art der Kühlung und Temperaturen im Vor- und Rücklauf
  3. 03 Mögliche Abnehmer: eigene Flächen, Nachbarn, Wärmenetz in der Nähe
  4. 04 Aktueller PUE-Wert oder vorhandene Zählerstruktur
  5. 05 Einordnung der Anlage nach EnEfG: Nennanschlussleistung und Inbetriebnahmejahr
  6. 06 Zeitfenster für Umbauten und gewünschter Umsetzungshorizont

Häufige Fragen zum Thema Energierückgewinnung

Wie viel Abwärme erzeugt ein Rechenzentrum?

Praktisch die gesamte aufgenommene elektrische Leistung wird zu Wärme. Ein Rechenzentrum mit 1 MW IT-Last liefert damit rund um die Uhr etwa 1 MW Wärme, im Jahr also ungefähr 8.000 MWh. Das entspricht dem Wärmebedarf von mehreren hundert Wohnungen. Den Wert für Ihre IT-Last liefert der Abwärme-Rechner.

Welche Temperatur hat die Abwärme aus dem Rechenzentrum?

Bei Luftkühlung liegt die nutzbare Abwärme bei 30 bis 40 °C, bei Flüssigkühlung direkt am Prozessor bei 45 bis 60 °C. Fernwärmenetze arbeiten meist mit 70 bis 90 °C, weshalb eine Wärmepumpe den Temperaturhub übernimmt. Niedertemperaturnetze und Eigennutzung kommen teilweise ohne Wärmepumpe aus; das Schema der Temperaturniveaus zeigt, welche Quelle zu welchem Abnehmer passt.

Was ist ein guter PUE-Wert?

Moderne Rechenzentren mit freier Kühlung erreichen PUE-Werte von 1,2 bis 1,4, ältere Bestandsanlagen liegen häufig bei 1,6 bis 2,0. Das Energieeffizienzgesetz verlangt für Bestandsanlagen ab Juli 2027 höchstens 1,5 und ab Juli 2030 höchstens 1,3, für Rechenzentren mit Inbetriebnahme seit Juli 2026 höchstens 1,2, jeweils als Jahresmittelwert.

Was ist der Energy Reuse Factor (ERF)?

Der ERF gibt an, welcher Anteil der vom Rechenzentrum aufgenommenen Energie außerhalb des Rechenzentrums wiederverwendet wird, etwa als Wärme für Gebäude oder Netze. Ein ERF von 0,2 bedeutet 20 Prozent Wiederverwendung. Für Rechenzentren, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, verlangt das EnEfG mindestens 10 Prozent, bei Inbetriebnahme ab Juli 2027 15 Prozent und ab Juli 2028 20 Prozent. Die Kennzahl ist in EN 50600-4-6 definiert.

Lohnt sich Abwärmenutzung wirtschaftlich?

Bei Abnehmern in unmittelbarer Nähe und hohen Rücklauftemperaturen häufig ja, weil Wärmeerlöse und eingesparte Rückkühlung die Investition tragen. Bei Einspeisung ins Fernwärmenetz entscheiden Wärmepumpe, Netzentfernung und Förderung. Die Partner rechnen die Varianten mit Ihrem Jahresgang durch.

Was fordert das Energieeffizienzgesetz von Rechenzentren?

Für Rechenzentren ab 300 kW Nennanschlussleistung: PUE-Grenzwerte, die für Bestandsanlagen ab Juli 2027 bei 1,5 und ab Juli 2030 bei 1,3 liegen, für Rechenzentren mit Inbetriebnahme seit Juli 2026 bei 1,2; einen Mindestanteil wiederverwendeter Energie für neue Rechenzentren von 10, 15 oder 20 Prozent je nach Inbetriebnahmejahr; eine Lufteintrittstemperatur von mindestens 27 °C; Strombezug bilanziell aus erneuerbaren Energien, seit 2024 zur Hälfte und ab 2027 vollständig; ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, ab 1 MW zertifiziert; jährliche Meldung an das Energieeffizienzregister. Welche Fristen konkret gelten, hängt vom Inbetriebnahmejahr ab; die Partner ordnen Ihre Anlage ein und verfolgen Änderungen des Gesetzes.

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Die Anfrage zu diesem Thema stellt nur Fragen, die die Fachfirmen für ein belastbares Angebot brauchen. Was Sie noch nicht wissen, lassen Sie offen. Wir klären es im Erstgespräch und stellen dann den direkten Kontakt zu bis zu drei Partnerfirmen in Ihrer Region her.

  1. 1Ziel
  2. 2Status
  3. 3IT-Last
  4. 4Kühlung
  5. 5Wärmeabnahme
  6. 6Beschaffung
  7. 7Zeitpunkt
  8. 8Angebot
  9. 9Standort
  10. 10Rahmen
  11. 11Kontakt